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Mit dem EU-weiten Verbot zum Einsatz von Quecksilberbatterien sind moderne Hörsystembatterien heute nicht wiederaufladbare Zink-Luft-Batterien. Am Pluspol von Zink-Luft-Batterien werden Luftlöcher mit einer Folie abgeklebt um die vorzeitige Luftzufuhr zu verhindern. Diese muss vor dem Einlegen der Batterie ins Hörsystem entfernt werden, um die Batterie einsatzfähig zu machen.

Im aktivierten Zustand sind Zink-Luft-Batterien nur begrenzt lagerfähig und sollten so schnell wie möglich verwendet werden. Heute sind auch wiederaufladbare Hörsystembatterien erhältlich.

Die Größen von Hörgerätebatterien werden durch eine Nummer (Type) und ein Farbschema kodiert. Die gängigsten Typen sind 13 (orange), 312 (braun) und 10 (gelb). Die Type 675 (blau) wird weiterhin bei starken Hochleistungs-Hörsystemen und bei Cochleaimplantaten benötigt. Die Type 5 (rot) wird bei modernen, besonders kleinen Im-Ohr-Hörsystemen verwendet.

Die Batterieentsorgung ist durch ein bundesweites Recyclingsystem geregelt. Wie die üblichen Haushaltsbatterien dürfen auch Hörgerätebatterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden, sondern müssen in die bekannten grünen Rücknahmebehälter. Am besten bringen Sie Ihre verbrauchten Hörgerätebatterien wieder zum Akustiker, der die fachmännische Entsorgung vornimmt.

In den letzten zwei Jahren brachten die Hörsystemhersteller leistungsfähige Akkuhörsysteme in den Markt. Diese sind mit dafür hergestellten Chargern (Aufladestation) wiederaufladbar und tragen damit zur Müllvermeidung bei.

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